Pflichtangaben

Pflichtangaben auf Rechnungen: die Checkliste

Eine Rechnung braucht nach § 14 Abs. 4 UStG zehn Angaben, damit dein Kunde die Vorsteuer ziehen kann. Fehlt eine, kommt die Rechnung zurück, und die Zahlung verschiebt sich. Hier ist die Liste, dazu die kürzeren Fassungen für Kleinbeträge und Kleinunternehmer und die Sonderfälle.

Stand: September 2026. Dieser Überblick ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die Standardrechnung: zehn Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

  1. Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
    Firmenname wie im Impressum, bei Privatkunden reicht der Name. Ein Postfach genügt, wenn der Kunde darüber erreichbar ist.
  2. Deine Steuernummer oder deine USt-IdNr.
    Eine von beiden genügt. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gehört die USt-IdNr. auf die Rechnung, deine und die des Kunden.
  3. Ausstellungsdatum
    Der Tag, an dem du die Rechnung schreibst. Nicht zu verwechseln mit dem Leistungsdatum, das ist ein eigener Punkt.
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer
    Einmalig vergeben, fortlaufend. Buchstaben, Jahreszahlen und getrennte Nummernkreise pro Kunde sind erlaubt; doppelte Nummern nicht.
  5. Menge und Art der Leistung
    Handelsübliche Bezeichnung, die eine Prüfung erlaubt: „Webdesign Startseite, 12 Stunden“ statt „Leistungen laut Absprache“.
  6. Zeitpunkt der Leistung
    Leistungsdatum oder Leistungszeitraum. Ein Monat reicht, wenn die Leistung darin erbracht wurde. Diese Angabe wird am häufigsten vergessen.
  7. Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
    Der Nettobetrag je Steuersatz, dazu vereinbarte Rabatte oder Skonto, falls sie nicht schon im Preis stecken.
  8. Steuersatz und Steuerbetrag – oder der Grund, warum keine Steuer anfällt
    19 %, 7 % und der jeweilige Betrag. Fällt keine Steuer an, steht stattdessen der Hinweis auf die Befreiung, etwa nach § 19 oder § 13b UStG.
  9. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden
    Nur bei Werklieferungen oder Leistungen rund um ein Grundstück an Privatpersonen (§ 14b UStG). Für die meisten Freelancer entfällt der Punkt.
  10. Die Angabe „Gutschrift“
    Nur wenn der Kunde die Rechnung für dich ausstellt. Auf einer normalen Rechnung hat das Wort nichts verloren, auch nicht für Erstattungen.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bis 250 Euro brutto reicht die kurze Liste aus § 33 UStDV. Ab 250,01 Euro gilt die volle Liste oben.

  • Dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (der Bruttobetrag)
  • Steuersatz oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Seit 2025 hat die Kleinunternehmer-Rechnung eine eigene Liste in § 34a UStDV. Der Hinweis auf die Befreiung ist Pflicht, etwa: „Keine Umsatzsteuer ausgewiesen – Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.

  • Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  • Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-IdNr.
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Entgelt in einer Summe, ohne Steuerausweis
  • Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt
  • „Gutschrift“, falls der Kunde abrechnet

Sonderfälle

Reverse Charge (§ 13b UStG)

Der Kunde schuldet die Steuer. Kein Steuerausweis, dafür der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und die USt-IdNr. beider Seiten.

Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU

Ebenfalls ohne deutsche Umsatzsteuer, mit beiden USt-IdNrn. und dem Reverse-Charge-Hinweis. Die Leistung gehört zusätzlich in deine Zusammenfassende Meldung.

Behörde als Auftraggeber

Zusätzlich die Leitweg-ID, die dir die Behörde nennt, und in der Regel das Format XRechnung. Ohne Leitweg-ID kommt die Rechnung nicht an.

XRechnung für Behörden →

Korrektur einer fertigen Rechnung

Nicht die alte Datei ändern. Du stellst eine Stornorechnung mit eigener Nummer, die Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung nennt, und danach eine neue.

Skonto und Rabatt

Vereinbarte Nachlässe müssen auf der Rechnung stehen, auch als Prozentsatz mit Frist („2 % Skonto bei Zahlung bis …“).

Was Qwit davon automatisch prüft

Vor dem Export prüft Qwit, ob Rechnungsnummer, Kunde, Positionen und Beträge vollständig sind und ob deine Firmendaten stehen: Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, Steuernummer oder USt-IdNr. und die Bankverbindung. Je nach Steuerfall verlangt die Prüfung zusätzlich die USt-IdNr. des Kunden. Die Rechnungsnummer vergibt Qwit selbst, fortlaufend und ohne Doppelung; den Hinweis auf § 19 setzt es bei Kleinunternehmern automatisch auf jede Rechnung.

Zwei Dinge bleiben bei dir: Ob der Leistungszeitraum stimmt, prüft Qwit nicht, es hält ihn nur fest. Und ob die Leistung richtig beschrieben ist, kann kein Programm beurteilen.

Pflichtangaben-Prüfung vor dem Export in Qwit

Weiterlesen

Wie aus einer vollständigen Rechnung eine E-Rechnung wird, steht im Einstieg E-Rechnung erstellen als Freelancer. Ob deine Vorlage dafür noch reicht, klärt Rechnungsvorlage in Word oder Excel. Die Begriffe von Reverse Charge bis Leitweg-ID erklärt das E-Rechnungs-Glossar.

FAQ

Häufige Fragen zu den Pflichtangaben.

Eine von beiden reicht für Rechnungen im Inland. Die USt-IdNr. ist die bessere Wahl, weil die Steuernummer Rückschlüsse auf dein Finanzamt erlaubt und die USt-IdNr. bei EU-Kunden ohnehin Pflicht ist. Kleinunternehmer dürfen seit 2025 auch ihre Kleinunternehmer-IdNr. verwenden.
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