Steuerfälle
Qwit deckt die üblichen Steuerfälle von Selbstständigen ab. Du wählst den Fall – Qwit übernimmt die zugehörigen Angaben und Hinweise auf der Rechnung. Alle Steuerfälle sind in jedem Tarif enthalten.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Bist du Kleinunternehmer, legst du das einmal in deinem Steuerprofil fest. Deine Rechnungen weisen dann keine Umsatzsteuer aus und tragen den passenden Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung – automatisch, auf jeder Rechnung.
Regelbesteuerung
Mit Regelbesteuerung bekommt jede Position ihre eigene Steuerregel: der übliche Steuersatz, der ermäßigte oder eine besondere Kategorie wie steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG, Bildungsleistungen oder Heilbehandlungen. So kannst du auf einer Rechnung auch Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen mischen – Qwit rechnet die Steuerbeträge je Satz getrennt aus.
Rechnungen ins Ausland und besondere Fälle
Für Rechnungen über die Grenze wählst du den passenden Steuerfall direkt in der Rechnung – übersichtlich gruppiert nach Deutschland, EU und Nicht-EU:
- Reverse Charge (§ 13b UStG) – der Kunde schuldet die Steuer.
- EU-Dienstleistung – Leistungen an Unternehmen in der EU.
- Innergemeinschaftliche Lieferung – Warenlieferungen in die EU.
- Ausfuhrlieferung – Lieferungen in Länder außerhalb der EU.
- Leistung im Ausland – nicht im Inland steuerbare Leistungen.
Je nach Fall gehören bestimmte Angaben auf die Rechnung, etwa die USt-IdNr. deines Kunden. Qwit zeigt dir vor dem Export, ob dafür noch etwas fehlt.
Der Standard steht im Kundenprofil
Damit du den Steuerfall nicht bei jeder Rechnung neu wählst, hinterlegst du ihn einmal im Kundenprofil – jede neue Rechnung für diesen Kunden übernimmt ihn automatisch.
Gut zu wissen: Qwit nimmt dir die Formalitäten ab, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Wenn du unsicher bist, welcher Fall für dich gilt, frag deine Steuerberatung.
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